AGB
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
für die Ferienwohnung Bodenreform 9, 15234 Frankfurt (Oder), OT Pagram (Stand: 01.01.2020) Carmen Herzberg, Bodenreform 9, 15234 Frankfurt (Oder) – nachstehend „Vermieter“ genannt –
1. Geltungsbereich
1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung der Ferienwohnung Bodenreform 9 mit 2 Zimmern, Küche und Bad zur Beherbergung von Gästen.
1.2 Abweichende Regelungen haben nur dann Geltung, wenn sie zwischen dem Vermieter und dem Gast individuell und schriftlich vereinbart wurden.
2. Zustandekommen des Vertrages
2.1 Der Mietvertrag kommt zustande, indem der Gast einen Antrag abgibt (Wohnungsbuchung), der durch den Vermieter angenommen wird. Die Annahme erfolgt durch eine Bestätigung der Buchung und Unterzeichnung des Mietvertrages durch beide Parteien.
2.2 Erfolgt die Buchung durch einen Dritten für den Gast, haftet er dem Vermieter gegenüber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Mietvertrag, sofern dem Vermieter eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
2.3 Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Gästewohnung sowie deren Nutzung zu anderen als der Beherbergung dienenden Zwecken, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters.
3. Preise und Leistungen
3.1 Der Vermieter ist verpflichtet, die vom Gast gebuchte Wohnung nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
3.2 Der Gast ist verpflichtet, die für die Wohnungsüberlassung geltenden bzw. vereinbarten Preise des Vermieters zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast oder vom Besteller veranlasste Leistungen und Auslagen des Vermieters gegenüber Dritten.
3.3 Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.
3.4 Die Preise können vom Vermieter geändert werden, wenn der Gast nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Leistung des Vermieters oder der Aufenthaltsdauer und Anzahl der Gäste wünscht, und der Vermieter dem zustimmt.
3.5 Der Gast hat den Unterkunftspreis wie im Mietvertrag vereinbart zu zahlen. Der Verzug setzt ein, wenn der Gast nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung Zahlung leistet; dies gilt gegenüber einem Gast, der Verbraucher ist, nur, wenn auf diese Folgen in der Rechnung besonders hingewiesen worden ist. Bei Zahlungsverzug ist der Vermieter berechtigt, gegenüber Verbrauchern Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu berechnen. Im Geschäftsverkehr beträgt der Verzugszinssatz 9% über dem Basiszinssatz. Dem Vermieter bleibt die Geltendmachung eines höheren Schadens vorbehalten. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt kann der Vermieter eine Mahngebühr von 2,50 EUR erheben.
3.6 Der Vermieter ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und deren Fälligkeit können im Vertrag schriftlich vereinbart werden. Der Vermieter ist ferner berechtigt, während des Aufenthaltes des Gastes im Hotel aufgelaufene Forderungen durch Erteilung einer Zwischenrechnung jederzeit fällig zu stellen und sofortige Zahlung zu verlangen.
3.7 Der Gast kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung des Vermieters aufrechnen oder mindern.
4. Nicht in Anspruch genommene Leistungen,
Stornierung, Rücktritt des Gastes
4.1 Der Vermieter räumt dem Gast ein jederzeitiges
Rücktrittsrecht ein. Dabei gelten folgende Bestimmungen:
- Im Falle des Rücktritts des Gastes von der Buchung hat der Vermieter Anspruch auf angemessene Entschädigung sofern er die Wohnung anderweitig nicht mehr vermieten kann. Der Vermieter muss sich jedoch ersparte Aufwendungen anrechnen lassen. Von der Rechtsprechung werden bei Ferien-/Gästewohnungen 10% anerkannt.
- Kündigung/Stornierung:
Bis 49 Tage vor Mietbeginn 10% des Mietpreises
Bis 35 Tage vor Mietbeginn 30% des Mietpreises
Bis 21 Tage vor Mietbeginn 60% des Mietpreises
Bis 14 Tage vor Mietbeginn 90% des Mietpreises
5. Rücktritt des Vermieters
5.1 Wird eine gemäß Ziffer 3.6 vereinbarte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung nicht binnen einer hierfür gesetzten Frist geleistet, so ist der Vermieter gleichfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
5.2 Ein Rücktrittsrecht aus wichtigem Grund vom Vertrag ist davon unberührt. Es besteht insbesondere falls
- höhere Gewalt oder andere vom Vermieter nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
- die Wohnung unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. bezüglich der Person des Gastes oder des Zwecks, gebucht werden;
- der Vermieter begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Übernachtungsleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Vermieters in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Vermieters zuzurechnen ist;
- eine unbefugte Unter- oder Weitervermietung gemäß Ziffer 2.3 vorliegt;
- der Vermieter von Umständen Kenntnis erlangt, dass sich die Vermögensverhältnisse des Gastes nach Vertragsabschluss wesentlich verschlechtert haben, insbesondere wenn der Gast fällige Forderungen des Vermieters nicht ausgleicht oder keine ausreichende Sicherheitsleistung bietet und deshalb Zahlungsansprüche des Vermieters gefährdet erscheinen;
- der Gast über sein Vermögen einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt, eine Vermögensauskunft nach § 807 Zivilprozessordnung abgegeben, ein außergerichtliches der Schuldenregulierung dienendes Verfahren eingeleitet oder seine Zahlungen eingestellt hat;
- ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Gastes eröffnet oder die Eröffnung desselben mangels Masse oder aus sonstigen Gründen abgelehnt wird.
5.3. Der Vermieter hat den Gast von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Textform in Kenntnis zu setzen.
5.4 In den vorgenannten Fällen des Rücktritts entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz.
6. An- und Abreise
6.1 Die gebuchte Wohnung steht dem Gast ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Gast hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
6.2 Die gebuchte Wohnung ist vom Gast bis spätestens 21:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages in Anspruch zu nehmen, sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde.
6.3 Am vereinbarten Abreisetag ist die Wohnung dem Vermieter spätestens um 10:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen.
7. Haftung
7.1 Das Vermieter haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Vermieter ausschließlich wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Veranstalter in demselben Umfang.
7.2 Die Regelung des vorstehenden Absatzes (7.1) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.
7.3 Soweit dem Gast ein Pkw-Stellplatz zur Verfügung gestellt wird, besteht keine Überwachungspflicht des Vermieters.
7.4 Die Verjährung der Ansprüche des Gastes erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen.
8. Sonstiges
8.1 Mit der Buchung der Gästewohnung erkennt der Gast die Hausordnung an.
8.2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Frankfurt (Oder).